MPU-Anordnung
wegen Alkoholdelikt

Die Anordnung einer MPU erfolgt bei

  • Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille
  • wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss

Je nach Verstoß ist ein Abstinenznachweis in Form eines Urinkontrollprogramms, Haaranalysen oder PEth-Bluttests notwendig.

Diese Kontrollen werden in akkreditierten Laboren durchgeführt. Die Terminabsprache erfolgt direkt über das Labor.

Der Abstinenznachweis muss über einen Zeitraum von 6 bis 15 Monaten geführt werden. Die Länge ergibt sich aus dem vorliegenden Delikt.

 

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