
MPU-Anordnung
wegen Alkoholdelikt
Die Anordnung einer MPU erfolgt bei
- Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille
- wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss
Je nach Verstoß ist ein Abstinenznachweis in Form eines Urinkontrollprogramms, Haaranalysen oder PEth-Bluttests notwendig.
Diese Kontrollen werden in akkreditierten Laboren durchgeführt. Die Terminabsprache erfolgt direkt über das Labor.
Der Abstinenznachweis muss über einen Zeitraum von 6 bis 15 Monaten geführt werden. Die Länge ergibt sich aus dem vorliegenden Delikt.
