MPU-Anordnung
wegen Verkehrsdelikt

Die Anordnung einer MPU erfolgt bei

  • häufigen oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Straftaten im Straßenverkehr
  • Straftaten im Straßenverkehr, die auf ein erhöhtes Aggressionspotential schließen lassen

Handelt es sich um einen Verstoß im Zusammenhang mit einem erhöhten Aggressionspotential, kann u.U. ein Antiaggressionstraining oder eine Therapie notwendige Voraussetzung für eine positive MPU-Begutachtung sein.

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