
MPU-Anordnung
wegen Drogendelikt
Die Anordnung einer MPU erfolgt bei
- Fahren unter dem Einfluss illegaler Drogen
- mehrfachen Fahrten unter Einfluss von Cannabis
- missbräuchliche Einahme psychoaktiver Medikamente
Je nach Verstoß ist ein Abstinenznachweis in Form eines Urinkontrollprogramms oder Haaranalysen notwendig.
Diese Kontrollen werden in akkreditierten Laboren durchgeführt. Die Terminabsprache erfolgt direkt über das Labor.
Der Abstinenznachweis muss über einen Zeitraum von 6 bis 15 Monaten geführt werden. Die Länge ergibt sich aus dem vorliegenden Delikt.
